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Allgemeine Bedingungen


TARIFORDNUNG der WGD Tourismus GmbH für die Benutzung der Personenschifffahrtsländen in Oberösterreich

Tarife gültig 01.01.2010 bis 31.12.2010


Für die Benutzung der privaten Einrichtungen gemäß § 5 der Benutzungsbedingungen gelten folgende Tarife:

Allgemeine Bedingungen



Der Entgeltpflicht unterliegen:

  • Fahrzeuge bzw. schwimmende Anlagen im Sinne von § 2. des Schiffahrtsgesetzes 1990, BGBl. 87/1989.



Von der Entgeltpflicht sind befreit:

  • Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben

  • Fahrzeuge der Schiffahrtspolizei sowie des österreichischen Zolls

  • Fahrzeuge der Feuerwehr im Einsatz und bei Übungen

  • Fahrzeuge ausländischer Staaten und Dienststellen, die im Auftrag Ihrer Verwaltungen verkehren

  • Beiboote, die zu abgabepflichtigen Fahrzeugen oder schwimmenden Anlagen gehören.



Die Entgeltschuld entsteht:

  • Für die Fahrzeuge mit dem Zeitpunkt des Anlegens an den Personenschifffahrtsländen

  • Für schwimmende Anlagen mit deren Festmachen an den Personenschifffahrtsländen

    • Entgeltschuldner sind die Benutzer der Personenschifffahrtsländen, Entgeltgläubiger ist der Betreiber.

    • Die Entgeltschuldner oder ihre Beauftragten haben unverzüglich nach Entstehen der Entgeltschuld dem Betreiber die für die Entgelterhebung erforderlichen Auskünfte zu melden.
      Die Benutzer, deren Fahrzeuge die Personenschifffahrtsländen mehrmals innerhalb eines Monats anlaufen, haben diese Auskünfte als Sammelmeldung zu erstellen und dem Betreiber vorzulegen.

    • Die Abrechnung des Entgelts wird vom Betreiber monatlich im Nachhinein erstellt.
      Das Entgelt wird 14 Tage nach der Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem am Fälligkeitstag geltenden Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank berechnet.


  • Die Entgelte sind Nettobeträge. Bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen wird die Umsatzsteuer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich in Rechnung gestellt.


  • Für Überweisungen innerhalb der EU gilt ausschließlich die spesenfreie Bezahlung unter Angabe der nachfolgenden Codes: BIC: VKBLAT2L - IBAN: AT 29 18600 00010002756
    Es werden keine Verrechnungsschecks angenommen.
    Für Länder außerhalb der Europäischen Union gilt:
    Der Anteil der inländischen Bank- bzw. Überweisungsspesen für Österreich, wird vom Betreiber übernommen. Der Auslandsanteil der Spesen geht zu Lasten des Benutzers.

  • Die Benutzungsentgelte werden ab 1.1.1999 eingehoben.



Werbegemeinschaft Donau OÖ
WGD Tourismus GmbH
Lindengasse 9
A-4040 Linz

Tel. +43/70/7277-800
Fax. +43/70/7277-804

info@donauradweg.at





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