Ländengebühr
Ländengebühr
- Ländengebühr ist für alle Fahrgastschiffe/Fahrgastkabinenschiffe zu entrichten, in die Fahrgäste einsteigen, von denen Fahrgäste aussteigen oder während eines Zwischenaufenthaltes vorübergehend an Land gehen und für technische Kurzaufenthalte (z.B. Revision).
- Nur bei Bezahlung der Ländengebühr ist das ununterbrochene Liegen des Schiffes an den Personenschifffahrtsländen, vom Anlegen bis zum Ablegen, abgegolten. Für einen lediglichen Liegeplatzwechsel ist keine neue Ländengebühr zu entrichten.
- Die Ländengebühr wird nach dem Verwendungszweck der Fahrgastschiffe/ Fahrgastkabinenschiffe und nach den Quadratmetern der von diesen benutzten Wasserfläche berechnet.
- Zur Ermittlung der Quadratmeter benutzter Wasserfläche werden die größte Länge und die größte Breite der Fahrzeuge miteinander vervielfacht. Die Fläche wird kaufmännisch gerundet.
Die Ländengebühr beträgt (Preise netto, ohne gesetzliche Umsatzsteuer):
… für Fahrgastschiffe, die im innerösterreichischen und grenzüberschreitenden Tagesausflugsverkehr eingesetzt sind, für das einmalige Anlegen:
- zum Ein- und oder Aussteigen bis zu 4 Stunden … € 0,04 / m²
- von 4 - 12 Stunden … € 0,05 / m²
von mehr als 12 Stunden bis 24 Stunden sowie für jeden weiteren Tag … € 0,06 / m² - jedoch mindestens …€ 20,00
- ab 100 Anlegungen pro Schiff und Jahr wird ein Nachlass von 30 %
- ab 200 Anlegungen pro Schiff und Jahr wird ein Nachlass von 40 %
- ab 300 Anlegungen pro Schiff und Jahr wird ein Nachlass von 50 % gewährt.
Der Nachlass wird jährlich im Nachhinein berechnet und gegebenenfalls an die betreffenden Schiffseigner angewiesen.
… für Fahrgastkabinenschiffe für das einmalige Anlegen zum Ein- und/oder Aussteigen von Fahrgästen und bei Zwischenaufenthalten:
- bei einem Aufenthalt von:
- 0 bis 2 Stunden … € 0,25 / m²
- mehr als 2 Stunden bis 6 Stunden … € 0,27 / m²
- mehr als 6 Stunden und bis 12 Stunden … € 0,30 / m²
mehr als 12 Stunden bis 24 Stunden sowie für jeden weiteren Tag … € 0,31 / m²
Die Ländengebühren sind wertgesichert. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarte Verbraucherpreisindex oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die verlautbarte Indexzahl (VPI 2009 = 100).
Die Ländengebühr verändert sich in dem Ausmaß, in dem sich der genannte Index gegenüber der Ausgangsbasis verändert. Die WGD ist zur Anpassung der Ländengebühren aufgrund von Indexsteigerungen jeweils zum 1.1. eines Jahres berechtigt.
- bis 30. Tag vor Anlegemanöver.........................................10%
- ab 29. bis 4. Tag vor Anlegemanöver................................20%
- ab dem 3. Tag (72 Std.) vor Anlegemanöver.................... 40%
Werden reservierte Anlegeplätze seitens des Schifffahrtsunternehmers nicht genutzt und dies erst nach dem betreffenden Anlegetermin gemeldet, wird automatisch die gesamte Liegegebühr in Rechnung gestellt, da der Liegeplatz dadurch blockiert war und nicht anderweitig vergeben werden konnte.
Bei Zahlungsverzug behält sich die WGD vor, bereits bestätigte Reservierungen von Anlegestellen wieder zu stornieren.
Werbegemeinschaft Donau OÖ
WGD Tourismus GmbH
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